Meine Kombiversicherung beinhaltet Hausrat-, Haftpflicht.- und Verkehrsrechtsschutz. Die ersten Beiden wurden im Jahresbeitrag erhöht (ohne eingetretenen Versicherungsfall). Kann ich dann auch die nicht erhöhte Rechtsschutzvers. mit kündigen oder muß ich die Regelkündigungszeit von 3 Monaten vor dem jährlichen Ablauf einhalten? Gruß Peter