Meine Tochter (1995 in der Schweiz geboren) hat ein Downsyndrom. Ich bin seit Ende 2000 vom Vater meiner Tochter geschieden. Durch die Behinderung meiner Tochter kann ich nicht 100% arbeiten und finde zur Zeit auch keine Arbeit da ich bereits 57 Jahre alte bin. Mein Ex-Ehemann bezahlte bis anhin einen Unterhalt. Nun bezahlt er nichts mehr. Meine Tochter ist 19 Jahre alt (Schweizerin, ich selbst habe die Deutsche Staatsbürgerschaft) und wird nie arbeiten oder selbständig sein können. Muss der Vater weiterhin Unterhalt bezahlen ?