Hallo

Meine neue Freundin hat Ärger mit der Arge da sie durch eine alte Bekannte anonym bei der Arge der eheähnlichen Gemeinschaft bezichtigt wurde (Kopie der E-Mail wurde ihr vorgelesen) Die Arge hat dann eine Hausdurchsuchung gemacht und einige Fotos der Wohnung gemacht. Ich habe einige Sachen bei Ihr wenn ich mal bei ihr schlafe (Wechselwäsche, Zahnbürste, Rasierer,2 Paar Schuhe aber das wars auch schon) und wohne selber im Hause meines Vaters. Das ganze war Anfang Dezember und seitdem hat sie nichts mehr schriftlich gehört. Telefonisch wurde ihr jetzt mitgeteilt das sie ab Februar keine Leistungen mehr bekomme da´die Arge erst entsprechende Nachweise benötige, also mal eben fast 2 Monate später. Sie hat dann drum gebeten dies auch schriftlich haben zu wollen, angeblich wird das heute auch geschehen, bzw schriftlich zugesendet. Ist das nicht alles ein wenig spät, wie soll sie das denn jetzt binnen einer Woche klären bevor die Miete für Februar und ihre Leistungen rausgehen (Weiterbewilligungsantrag wurde heute zum dritten (!) Mal dort abgegeben. Sind die berechtigt ohne das ich selber was schriftlich habe auch meine Kontoauszüge über meine Freundin anzufordern?

Sie hat seit nem Jahr eine Kontopfändung, allerdings habe ich ausser Strom keinerlei Überweisungen für sie getätigt - sowas wird doch wohl kein Indiz für eine eheähnliche Gemeinschaft sein.