Meinen Stromlieferanten (nicht Netzbetreiber) habe ich aufgrund meines Auszuges aus der Mietwohnung gekündigt. Im Übergabeprotokoll vom Eigentümer wurde der Stromzähler am Tag der Übergabe festgehalten. Muss ich zusätzlich beim Netzbetreiber meinen Auszug mit Zählerstand melden? Oder muss sich hier jetzt der Eigentümer darum kümmern, da seine Wohnung ja noch grundversorgt wird?

Ich freue mich auf Antworten.