Ich habe selber schon den Koran gelesen und bin noch mal im Speziellen auf eine Stelle aufmerksam geworden. Es geht um suche 65 (Vers 4):
Wenn ihr Zweifel hegt (über) jene eurer Frauen, die keine Menstruation mehr erhoffen, (dann wisset, daß) ihre Frist drei Monate beträgt, und (das gleiche gilt für) diejenigen, die noch keine Menstruation gehabt haben.
Ich selber bin kein Muslim und tendiere auch eher dazu den Islam eher kritisch zu sehen, wobei ich mit einer endgültigen Meinung sehr vorsichtig bin. Aber ich möchte auch Muslimen die Chance geben sich zu verteidigen und ihre Interpretation zu nennen.
In der Sure geht es um Ehescheidung und wie bzw. wann diese im Notfall durchzuführen ist. In Vers 4 ist von Frauen die Rede die noch keine Menstruationsblutung haben, wobei ich auch zwei Übersetzungen verglichen habe die beide dasselbe sagen. Ich würde mir daher wünschen, dass niemand mit dem Argument kommt: lies den Koran auf Arabisch weil dieses Argument auf mich eher wie eine Ausrede wirkt. Unter Frauen die noch keine Menstruationsblutung haben verstehe ich, dass es sich um Minderjährige Frauen handelt von denen man geschieden werden unter Umständen geschieden werden durfte. Sehe ich das falsch? Ist das ein Freifahrtschein dafür Minderjährige zu heiraten?