Antwort
"Eine Probefahrt liegt unabhängig von der Dauer, nur dann vor, wenn die Fahrt der Erprobung des Fahrzeuges dient" (vgl. Hentschel, Straßenverkehrsrecht, Rdnr. 11 zu § 28 StVZO). Grundsätzlich können Probefahrten also auch an einem Wochenende stattfinden, aber das kommt immer auf den Einzelfall an. Spaßfahrten sind jedoch nicht erlaubt und auch nicht versichert.
Wer die Frage schon so stellt, sollte lieber davon Abstand nehmen, mit einem Kfz mit roter Nummer am Wochenende zu fahren.