Hallo, Rechtlich:Sie sollten die dem Händler eine angemessene Nachfrist setzen. Diese muss schriftlich formuliert werden. (kurzes Mail)Angemessen ist eine Nachfrist in aller Regel dann, wenn Sie die Hälfte der Lieferfrist nicht unterschreitet. Bei 4 Wochen Lieferzeit ist eine Nachfrist von 2 Wochen also angemessen.Sie haben als Kunde das recht bei Nichtlieferung binnen der Nachfrsit vom Kauf zurück zu treten und/oder Schadenersatz geltend zu machen für alle messbar entstandenen Schäden. Der Anspruch auf Schadenersatz setzt voraus dass der Händler die Verzögerung verschuldet hat(wovon auszugehen ist).Rechtlich können Sie nur einen Schaden geltend machen wenn Sie den Händler eine Nachfrist einräumen.

Praxis:Otto wird aber ganz sicher ein entgegenkommen zeigen, da Sie auch geltend machen können ihr altes Sofa bereits entsorgt zu haben und nun keine Sitzgelegenheit mehr zu haben. Der Händler hat auch kein Interesse daran die Bestellung wieder zurück zu buchen und Umsatz zu verlieren.

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