Hallo liebe Community,

Ich habe meine Kfz-Versicherung zum 01.01.19 gewechselt. Ich habe alle Fragen wahrheitsgemäß beantwortet. Auch habe ich angegeben das ich 2018 einen selbstverschuldeten Unfall hatte. Daraufhin hat mir die VHV ein Angebot gemacht in dem sie mich nur in der Vollkasko runtergestuft hat, jedoch nicht in der Haftpflicht.

Nun kommt heute per Post ein Nachtrag zum Versicherungsschein mit dem Grund Änderung der Haftpflichtversicherungs-SF und einer Nachzahlungsforderung rückwirkend zum 01.01.19.

Ist das gängige Praxis? Darf die VHV das? Und muss ich die Nachzahlung leisten auch wenn ich von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch mache?

Bitte antwortet nur wenn ihr wirklich Ahnung habt (evtl Quellen angeben) Antworten wie "ja, sie darf das" helfen mir nicht weiter.

Vielen Dank im voraus.