Guten Morgen alle miteinander, Ich habe folgendes Problem, ich bin gestern zu spät zur Arbeit erschienen und habe eine Abmahnung erhalten, vorerst mündlich da der Geschäftsführer diese Woche noch Urlaub hat. Jetzt bin ich heute wieder 5 Minuten zu spät erschienen und habe Panik meinen Job zu verlieren da mein Chef meinte das das jetzt die dritte Abmahnung wäre. Hatte in der Ausbildung mal eine bekommen. Zu meiner Frage, zählt die Abmahnung erst wenn sie schriftlich überreicht wird oder seit dem Ausspruch?

Lg Micha