Hallo liebe Mitglieder,

Ich suche Erfahrungsberichte, sowie juristischen Rat für folgende Situation.

Ich bin zurzeit Azubi im KFZ- Bereich und mir wurde vom Serviceleiter aufgetragen ein Fahrzeug nach meiner Arbeitszeit von A nach B zu bringen. Ich habe mich verfahren und wollte in einer Tankstelle nach dem Weg fragen. dort angekommen, parkte ich den Wagen und ging in die Tankstelle, befragte den Tankwart und ging wieder raus. Kaum bin ich draußen, rollt das Firmenfahrzeug in ein anderes Fahrzeug rein. Ich habe die elektronische Handbremse gedrückt, statt sie nach oben zu ziehen und zuvor hatte ich noch nie mit einer elektronischen Handbremse das Vergnügen und bei diesem Fabrikat ist es sogar so, dass die elektronische Handbremse sich erst betätigt, wenn man gleichzeitig das Bremspedal durchdrückt. Vom Serviceleiter habe ich keine Einweisung zur Mechanik des Fahrzeugs bekommen und die Aufsichtspflicht, die ein Ausbilder in dem Fall trägt war ebenfalls nicht vorhanden.

Dem Unfallgegner wurde vom Serviceleiter vorgeschlagen, statt auf Optik lieber in Punkto Sicherheit zu gehen und so hat er Ihm vorgeschlagen, den Zahnriemen zu erneuen, den ich im privaten kaufen musste. Der Einkauf wurde also außerbetrieblich gehalten und auf meine Kosten.

Das Firmenfahrzeug wurde neu lackiert und mir in Rechnung gestellt. Die Rechnung beinhaltet meinen Namen und es wurde so hingestellt, dass ich das Firmenfahrzeug in meinen Auftrag zur Reparatur geschickt hätte, was nicht stimmt.

Der Leiter des Teilvertriebs ist auf mich zugekommen und sagte das alles sei nicht in Ordnung, und dass es schoneinmal bei jemand anderes gemacht wurde und sollte es noch einmal vorkommen, wird vom Hauptsitz richtig Ärger auf die Verantwortlichen zukommen. Ich habe einen Unfallhergang und die Tatsache, dass "Ich" alles zahle, als sachlichen Bericht zum Hauptsitz schicken lassen und fürchte um meine Ausbildung.

Ich bin mir ziemlich sicher, dass dieser Fall vor das Arbeitsgericht ausgefechtet werden muss... daher stellen sich mir folgende Fragen:

  1. Kann man einem Azubi in der 2ten Woche (1. Lehrjahr) diesen Unfall als grobe Fahlässigkeit anzetteln?

  2. Trifft mich im allgemeinen eine Teilschuld, da der Ausbilder in dem Fall seine Aufsichtspflicht vernachlässigt hat?

  3. Hat sich der Serviceleiter vielleicht sogar selbst strafbar gemacht, da er alles außerbetrieblich regelt, um die Verantwortung für diesen Unfall zu verbergen, "auf meinen Kosten"?

  4. Darf ich, aufgrund der Tatsache, dass ich mich an den Hauptsitz gewendet habe und der Serviceleiter in nächster Zukunft richtig Stress hat deswegen, von Ihm gekündigt werden?

Ich bitte dringend um Hilfe und wäre JEDEM hier mehr als nur Dankbar!