Hallo! Es wird wohl bald vor Gericht gehen und die leibliche Mutter meines Pflegekindes will ihr Kind zurück( nach fast einem Jahr im November, Kind wird im Januar 2 Jahre alt).Jugendamt will Abstinenztest,,glaubt nicht an eine Besserung ,eher an eine Suchtverlagerung,wenn überhaupt.Beim Besuchskontakt ist die Mutter schon betrunken gekommen.Externe Begleitung vom Jugendamt und ich haben dies auch an die zuständige Sachbearbeiterin so weitergegeben.Die Mutter entzog sich aber einen Pustetest,indem sieh einfach abgehauen ist. Diakonie,wo sie Stunden absitzt sagt,es hätte sich etwas an ihrem Reflexionsverhalten gebessert.Hä?Leibliche Mutter ist sehr geschickt. Vom Gesundheitsamt ist die l. Mutter schon zwei Mal aufgefordert worden zum Test zu kommen.Beide Male sagte sie ab.Es soll wohl drei Aufforderungen geben.( ? ) Nun steht vor Gericht Aussage gegen Aussage.Wir können nichts beweisen,da l. Mutter sich ja entzog. **Wird es wohl ein Gutachten geben? Und wenn ja,wie wird sowas aussehen? Hat jemand Erfahrung / Wissen ?****** Gruß Mini03
Gutachten bei Gericht Alkohol-Sucht
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