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Antwort
Hallo Sagon, wenn Du in Pflegeeinrichtungen arbeiten willst, musst Du eine Ausbildung zur Betreuungskraft nach §§ 43b, 53b absolvieren.
Wenn Du Dich jedoch als Seniorenbetreuer selbständig machst, dann geht das ohne Ausbildung. Fakt ist nämlich, Seniorenbetreuer ist keine geschützte Berufsbezeichnung.
Du wirst i.d.R. als Selbständiger auch etwas mehr verdienen. Trotz aller Abzüge!
Wie Du Seniorenbetreuer ohne Ausbildung wirst, erfährst Du z.B. hier:
https://seniorenbetreuer-werden.de/