Liebe Leser und Helfende,

in dieser Pandemie wollte ich, vom Beruf BWL B.A., gerne die Zeit während meiner Kurzarbeit nutzen und meinen Hobby erstmal als ein Kleingewerbe ausprobieren. Ich nähe, bastel, stelle Dekorationen, Schmuck (kein Echtschmuck) und Bilder her und möchte diese verkaufen.
mein kreatives Hobby steht keinerlei in Konkurrenz mit meiner Anstellung bei meinem aktuellen Arbeitgeber.

Nun zu meiner Frage:

Das Gewerbeamt bestätigt (nach 2 Monaten) meine Anmeldung und setzt eine Handwerksarte (Schneiderkarte) von der Handwerkskammer für die Herstellung von Textilien und Bekleidung voraus. Ist dies wirklich notwendig und richtig?

Vielen Dank für Euren Rat schonmal❤️

Liebe Grüße

Mina