Hallo, ich bin 23 Jahre alt und bin in der 29SSW schwanger. Ich bin seit 2019 in der Ausbildung zur Verkäuferin und wurde dieses Jahr im April vom Landesamt für Gesundheit und Soziales erstmal für 4 Wochen ins Beschäftigungsverbot geschickt. In diesen 4 Wochen habe ich von Arbeitgeber das Beschäftigungsverbot bis zum Mutterschutz (August 2020) verlängert bekommen. Da ich ja jetzt im 2 Lehrjahr bin und seit April nicht mehr im Betrieb bin, aber trotzdem weiter zur Berufsschule gehe, ist meine frage, darf ich trotz Fehlzeiten zur Abschlussprüfung nächstes Jahr?
Ich bin auch bereit während der Elternzeit weiter zur Berufsschule zugehen. Betrieb mäßig währe es mit ein Baby schwierig da mein Freund im 4schicht system Arbeitet und ich hier weiter keine Familie habe da die nicht ansatzweise in de Nähe wohnen und somit nicht einfach herkommen können da sie alle selbst einen Job haben.
Da das ja meine 2te Ausbildung ist, und ich eine abgeschlossene Ausbildung zur Fachpraktikerin im Verkauf beendet habe und danach saß ich 1½ Jahre an der Kasse. Da meine Ausbilderin es nicht hinbekommt es herauszufinden und ich bei der IHK keinen erreicht bekomme und auch nicht zurück gerufen werde. Hoffe ich hier eine Antwort zu bekommen.
Ich hoffe es kann mir jemand helfen.
Mfg