Ich habe eine Vorladung von der Polizei wegen Unterschlagung gemäß §246 StGB bekommen. Im Brief steht z.B. der Zeitpunkt und der Ort mit Straße, aber nicht mit Straßen Nummer. Ist es üblich, dass in dem Brief der Vorladung nicht genau steht wieso man wegen "Unterschlagung" als Beschuldigter vernommen wird?

Denn ich bin Ratlos, bezüglich dieser Thematik. Ich weiß nicht wieso ich als Beschuldigter vorgeladen werde. Ich wüsste nicht, was ich "angestellt" haben sollte.

Mir ist nur bekannt, dass ich 3 Minuten vor der "Tat" mir einen Kontoauszug in meiner Bank ausgedruckt habe. Sonst ist mir nichts bekannt was ich gemacht haben soll.

Hat jemand einen Rat?

Mit freundlichen Grüßen