Angenommen, Person x bekommt eine Anzeige. Nimmt sich einen Anwalt und gibt diesem eine schriftliche Schilderung der Umstände. Anwalt beantragt Akteneinsicht, erhält diese, erstellt eine Stellungnahme und schickt diese, ohne vorherige Prüfung durch den Mandanten direkt ans Gericht. Mandant bekommt diese dann lediglich in CC zur Kenntnisnahme. Die Stellungnahme enthält jedoch schwerwiegende Fehler bzw. stellz die Sachverhalte falsch dar.

Ist dies rechtens, oder müsste jede Stellungnahme durch den Beklagten „abgenommen“ werden? Welche Möglichkeiten hätte der Mandant nun, die Sachverhalte richtigzustellen?

Vielen Dank für alle ernst gemeinten Antworten!