Es geht um folgenden Fall. Es wurde eine Immobilie zum Verkauf angeboten. Allerdings ist die Frau die es verkaufen möchte, nur Vorerbin und ihr Sohn der Nacherbe. Sowohl im Testament, als auch im Grundbuch, steht die Frau als Vorerbe und kann nichts ohne Unterschrift des Nacherben verkaufen. Sie ist im Prinzip Erbin auf Zeit, denn sobald sie wieder heiratet oder stirbt, geht das Erbe an den Sohn komplett. Jetzt sind die beiden sich aber nicht so gut gegenüber gestimmt. Der Sohn stimmt dem Verkauf zu, wenn er 60% des Kaufpreises bekommt. Meine Frage ist jetzt, wenn er das Haus verkaufen will, weil es ja sein Erbe im Prinzip ist, MUSS die Mutter dann zustimmen? Hat die Mutter überhaupt Anspruch auf einen Teil des Erlöses von dem Haus wenn es verkauft wird? Also angenommen der Sohn will es zu den Bedingungen 60/40 verkaufen, muss seine Mutter dem zustimmen, oder steht ihr mehr zu oder steht ihr gar nichts zu?