Hallo,

auf Grund von Lehrgängen habe ich im vergangenen Jahr die Pendlerpauschalgrenze von 4500 Euro in der Steuererklärung überschritten. Das FA fordert jetzt Nachweise. Jedoch ist es mir nicht möglich, die km-Nachweise zu erbringen, lediglich die Arbeitstage kann ich belegen, was allerdings nicht ausreicht.

Jetzt die Fragen:

Reicht die Tatsache aus um ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung einzuleiten?

Wenn ich die km nicht nachweisen kann, werden meine Kosten auf die 4500 € Grenze gekappt?

Oder bekomme ich in diesem Fall gar keine Fahrtkosten erstattet?

Lg Thomas