Vielen Dank für Eure Antworten.

Inzwischen konnte das Problem geklärt werden. Da der Händler auch Onlineshops nicht explizit ausgeschlossen hatte, musste er der RECHTSVERBINDLICHEN Tiefpreisgarantie nachkommen und uns die Differenz zum günstigsten Angebot ersetzen. Leider war dafür erst ein Schreiben des Anwalts nötig. Aber immerhin konnten wir trotzdem eine Menge Geld sparen. ;-)

Euch noch einen schönen Tag

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