Seit April 2007 ist Stalking nach § 238 strafbar. Ich bin jemanden verliebt und beochbate ihn in der Schule manchmal. Soweit ich weiß ist Stalking erst ab einer gewissen Grenze strafbar. Überschreite ich diese Grenze, wenn ich ihn aus dem 2.Stock in den 1. Stock ,,stalke"? Oder ist es legitim. Ihr müsst wissen, es ist ein Lehrer und ja, ich weiß es ist komisch. Aber ich bilde mir nichts weiter drauf ein und weiß, dass ich niemals Chancen bei ihm haben werde, weil es einfach illegal ist. Und gerade weil das ein erwachsener Mann und ich ein ,,Kind,, bin, frage ich mich, ob das die ganze Sache nicht etwas mildert.

Danke im voraus!