Wenn beide 16 sind, sie das Bild auch freiwillig gemacht hat und derjenige, dem sie das Bild übersandt hat, es auch tatsächlich haben wollte, also explizit danach gefragt hat, dann ist das möglicherweise ein jugendpornografisches Bild, der Besitz ist in dem Fall aber nicht strafbar, siehe § 184c StGB, insbesondere Absatz 4:

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__184c.html

Wenn die Dame allerdings keine 16, sondern erst 13 Jahre alt war, dann wird es sehr unangenehm, dann ist das ganze ab dem 1.07.2021 sogar ein Verbrechen, das heißt es wird mit einer Freiheitsstrafe von nicht unter einem Jahr bestraft (kann natürlich zur Bewährung ausgesetzt werden), siehe:

https://www.anwalt-kinderpornografie.de/184b-verbrechen/

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Es gibt eine ganze Reihe unschuldig Verurteilter, vor allem in solchen Verfahren, in denen nur Zeugenaussagen als Beweis zur Verfügung stehen. Dass diese Leute unschuldig verurteilt worden sind, ist keine Verschwörungstheorie, sondern deshalb bewiesen, weil sie alle in Wiederaufnahmeverfahren mit rechtskräftigen Urteilen frei gesprochen worden sind. Hier mal ein Überblick: https://www.anwalt-sexueller-missbrauch.de/justizirrtum-unschuldig-fehlurteil/

Die einzige Möglichkeit, die Du hast, eine Vollstreckung zu vermeiden und gleichzeitig im Lande zu bleiben, ist die des Wiederaufnahmeverfahrens.

Dann gäbe es vielleicht auch noch die Möglichkeit, dass ein sehr guter Strafverteidiger mit der JVA aushandelt, dass Du Deine Strafe gleich im sog. offenen Bolzug antrittst, das heißt, Du übernachtest nur im Gefängnis, gehst aber tagsüber Deinem Beruf oder Deiner Ausbildung nach.

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Total peinlich ist das! Schenk ihn mir, ich übernehme diese Peinlichkeit für Dich!

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