Fahrradunfall mit Hund-Beweislast?

Musste heute einem angeleinten Hund auf einem Radfahrweg und Fussgängerweg ausweichen. Der Hund war auf meiner Hälfte des Weges. Ich kam mit dem Fahrrad um die Ecke und musste ihm ausweichen. Bin gestürzte. Habe eine Prellung und offene Wunde am Arm sowie einen Rippenbruch davongetragen. Habe das aber nicht gleich bemerkt. Heute Krankenhaus. Nun muss ich den Hundebesitzer ausfindig machen. Wenn ich den gefunden habe, wer trägt dann  die Beweislast. Ich habe keine Zeugen. Danke für ein paar sachkundige Hinweise.

NACHTRAG: An alle, die mir geantwortet haben und die, die sich für diese Thematik interessieren.

Mit sehr viel Glück hat sich nach meinem Aufruf ein Zeuge gemeldet.

Inzwischen ist mir vom Rechtsbeistand folgende Erörterung eingegangen.

Es verhält sich folgendermaßen. 

1 Immer bei derartigen Unfällen mit Personenschaden Polizei einschalten und Personalien aufnehmen lassen.

(ich bin aber kein Mensch, der viel Wind machen möchte. Hätte ich es auf ein Haftpflichtschaden angelegt, dann hätte ich das ja sofort gemacht. Es ist schade, dass man das hier unterstellt.

2 eine Laufleine ist quasi keine Leine. Der Hund muss auf einem Radfahrweg

kurz angeleint sein, damit sein Besitzer für ungehinderten Verkehr sorgen kann.

3 Den Radfahrer trifft in diesem Fall keine Schuld, denn er ist nicht schnell gefahren. Er musste davon ausgehen dürfen ungehindert an den Hund vorbeizukommen.

Die Unfallgegnerin wurde inzwischen ausfindig gemacht. Sie ist einsichtig und wird den Schaden der Haftpflichtversicherung melden. Jeder kann einmal unvorsichtig sein. Aber dafür hat man ja die Haftpflichtversicherung.

Und wer etwas Mensch ist, der wird mit einem guten GEwissen leben mögen und sich zu seiner Schuld bekennen.

Fahrrad, Unfall, Recht, Hundehaltung, Leinenpflicht
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