Die Vertragspartner (Anteilseigner) haben gemeinsam im Oktober 2015 das Eigentum am Pferd "xxx" (Lebensummer DE xxx ) erworben. Hiermit werden die Besitz- und Eigentumsrechte von der Anteilseignerin xxxx
sowie des Anteilseigners xxxx
festgehalten.
§1 Vertragsgegenstand
Name: xxx Lebensnummer: DE xxx Rasse: Hannoveraner Geschlecht:Wallach Geburtsjahr: 2007 Farbe: braun
§2 Dokumente
Die Dokumente und Aufzeichnungen wie die Eigentumsurkunde, Impfpässe ect, werden bei Herrn xxx aufbewahrt.
§3 Lastenfreiheit
Keiner der Anteilseigner darf das Pferd ohne Zustimmung des anderen Anteilseigners belasten, verpfänden oder in anderer Weise als Sicherstellung verwenden. Jeder Anteilseigner hält jeweils den anderen Anteilseigner hierüber schad - und klaglos.
§4 Verkaufsrechte
Die Entscheidung, ob, wann und zu welchem Preis das Pferd verkauft wird, obliegt Herrn xxx. Der Erlös des Verkaufs wird wie folgt aufgeteilt: Frau xxx erhält xxxx€, den restlichen Erlös erhält Herr xxx. Herr xxx hat im Falle eines Verkaufes das Pferd zuvor Frau xxx schriftlich mittels eingeschriebenen Briefes zu jenen Konditionen, zu denen ein Dritter rechtsverbindlich bereit ist, das Pferd zu übernehmen, anzubieten. Frau xxx hat in diesem Falle das Recht, das Vorkaufsrecht binnen 30 Tagen auszuüben.
§5 Nutzungsrechte
Herrn xxx obliegt das Recht auf Nutzung des Pferdes. Er hat für eine angemessene Versorgung des Pferdes zu sorgen und ist allein verantwortlich für dessen Ausbildung sowie Turnierteilnahmen. Entscheidungen über diese Themen dürfen ohne Zustimmung seitens Frau xxx getroffen werden. Herr xxx ist berechtigt, das Pferd ohne vorherige Absprache von Dritten reiten und versorgen zu lassen. Bei beidseitigem Einverständnis können die Nutzungsrechte befristet oder unbefristet an Frau xxx abgegeben werden. Der Standort des Pferdes wird von Herrn xxx bestimmt, muss allerdings auf Anfrage Frau xxx mitgeteilt werden. Frau xxx behält sich vor, das Pferd nach Rücksprache und rechtzeitiger Voranmeldung (mindestens 2 Tage) zu besuchen.
§6 Kosten
Alle anfallenden Kosten sind von Herrn xxx zu tragen.
§7 Verletzung/ Krankheit/ Tod des Pferdes
Frau xxx übernimmt grundsätzlich keine Tierarztkosten.
- Falls das Pferd durch Unfall oder Krankheit nur kurzfristig beeinträchtigt ist und nach Aussage des Tierarztes durch eine Behandlung die vollkommene Heilung zu erwarten ist, muss diese von Herrn xxx veranlasst werden.
- Falls das Pferd durch Unfall oder Krankheit schwer verletzt oder beeinträchtigt wird, muss Frau xxx so bald wie möglich informiert werden. Herr xxx entscheidet, ob er die Kosten zur Heilung trägt. Frau xxx bleibt es offen, notfalls selbst die Kosten zu tragen, falls Herr xxx dies ablehnt. In diesem Fall übergehen die Nutzungsrechte an Frau xxx.
- Falls durch Unfall oder Krankheit eine sofortige Entscheidung über die Behandlung oder Nottötung zu treffen ist, obliegt diese Herrn xxx.
§8 Versicherungen
Für das Pferd besteht eine Haftpflichtversicherung.