Hallo in die Runde, wir hatten heute eine Diskussion über Verletzung der Aufsichtspflicht. Sachverhalt wie folgt:

Kind, 14 Jahre, raucht auf dem Weg von der Schule zur Bushaltestelle. Rauchen in der Öffentlichkeit lt. Gesetz erst ab 18, soweit klar. Kind wurde darüber aufgeklärt und ermahnt, das Rauchen wurde verboten. Eltern be8de berufstätig, somit keine Möglichkeit, tagsüber den Sprössling zu überwachen, was mit 14 auch etwas übertrieben erscheint.

Pflichtbewusster Bürger erstattet Anzeige wegen Verletzung der Aufsichtspflicht.

Inwieweit kann dies den Eltern eines 14- Jährigen angelastet werden?

Viele Grüße Mike