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Antwort
Bei illegalem Drogenbesitz wird grundsätzlich ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, wie das weiterläuft entscheidet der Staatsanwalt.
Welche Konsequenzen dir schulischer Seite passieren liegt im Ermessen der Schule bzw. des Schulamtes.
bei Drogenbesitz sieht es meistens düster aus für den Betroffenen was schulische Konsequenzen angeht. Fraglich ist ob ein Verweis Änderungen bewirkt.