ich habe eine Aufenthaltserlaubnis und habe nächsten Monat eine Auslandsreise geplant und bei meiner Wiedereinreise nach Deutschland ist meine Aufenthaltserlaubnis weniger als einen Monat gültig, obwohl ich nach der Wiedereinreise einen Termin bei der Ausländerbehörde habe.

Könnte ich problemlos wieder einreisen? Oder gibt es eine Mindest Einreise Gültigkeit für die Aufenthaltserlaubnis?