Also ich bin zurzeit in der Lehre als Kfz-Mechatroniker, und habe diese mit 17 Jahren begonnen und bin jetzt 19 Jahre alt. Als Minderjähriger stand ich besonders geschützt unter dem jugendschutzgesetz, nun zu meiner Frage, ich habe gehört, dass wenn man die Ausbildung als Minderjähriger beginnt, dass man auch den Rest der Ausbildung unter dem Jugendschutzgesetz steht, auch wenn man während der Ausbildung volljährig wird. Könnte mir das jemand eventuell mit Quellen bestätigen ?

Danke !