Die Haustür unseres Mietshauses springt oft wieder auf. Um das zu verhindern, muss man die Tür zuziehen. Das wird aber oft vergessen, von den Mietern, Paketboten etc. Der Vermieter meint, die Tür sei nicht defekt, müsse halt immer zugezogen werden. Stimmt das? Wie sieht die rechtliche Seite aus, wenn z.B. der Postbote sie versehentlich offen lässt? Muss ich jedesmal nachsehen?

Vielen Dank