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Antwort
Für die ist keine Fahrerlaubnis notwendig, aber das Mindestalter zum Fahren ist 15 Jahre. Das kann man in der Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (FeV) nachlesen. Alleine dürfen Kinder sicherlich nicht Rasen mähen, da es die Aufsichtspflicht verletzt.