Hallo, Im kommenden Monat trete ich vorerst ein FÖJ an, möchte aber weiterhin als Aushilfe tätig bleiben. Nun weiß ich aber nicht, ob der Verdienst vom FÖJ genauso angesehen wird wie von anderen Jobs. Leider habe ich dazu nur dies, auf der offiziellen Seite gefunden: " finanzielle Vergütung der FÖJ-ler ist an sich ein Taschengeld. Die Höhe der Vergütung differiert von Bundesland zu Bundesland. Darüber hinaus erhalten die Freiwilligen eine Unterkunft und werden verpflegt. Ist das nicht der Fall, so wird beides geldlich abgegolten. gestellt. Die Höhe des Taschengeld beläuft sich auf maximal 330 Euro. In der Regel werden 150 Euro gezahlt. Der Anspruch auf Kindergeld wird nicht berührt, wenn die Einkommensgrenzen nicht überschritten werdne. Auch Wohngeld und - in Ausnahmefällen - Hartz IV kann bezogen werden." - beantwortet meine Frage aber nicht. Ich wäre euch sehr verbunden, wenn ihr mir helfen könntet.
Liebe Grüße