Gibt es irgendwelche Anhaltspunkte, dass es sich bei dem Hund nicht um einen OEB handelt sondern mindestens um einen Mischling, wenn nicht gar einen sogenannten Listenhund?

Wegnehmen nicht zwingend, wenn es so etwas ist aber unter anderem zu einem Wesenstest verdonnern und die Steuern würden, wenn nachweisbar ist, dass es ein Listenhund ist, steigen. Zudem die Auflagen (Leinenzwang, Maulkorb etc.)

Grüße

Micky

PS: Gegen das Mitnehmen hätte auch erfolgreich Protest eingelegt werden können. Ausnahme: der Hund hat aggressives Verhalten an den Tag gelegt und schlimmstenfalls wen angegriffen.

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