Der jetzige Vermieter hat den Gasvertrag, das ist also nicht das Problem.

Es besteht ein Strom- und Gasvertrag bei der Vorbesitzerin der gekauften Immobilie.

Die Eigentümerin ist verstorben, die Erben wollen die Verträge mit Sonderkündigungsrecht kündigen.

In der Immobile müssen Umbauten getätigt werden, die Strom und Wasser verbrauchen.