Hi, um mehr als 500 € zu sparen kann ich mein Auto erst ab dem 12.04.10 fahren in dem Sinne. Zur Zeit habe ich ein Kurzzeitkennzeichen (gilt 5 Tage). Meine Frage ist nun , ob ich mein PKW schon jetzt zulassen kann (15.03.10) obwohl meine Versicherung erst am 12.04.10 beginnt. Im Prinzip mach ich ja nichts Falsches. Ich weiß nur nicht ob und wann überhaupt das Kurzzeitkennzeichen entwerten muss : ( Da steht ja drauf wie lange das gilt, ist ja im Prinzip egal oder (also die Entwertung) Ich will mein PKW anmelden um am Montag, den 12.04. gleich losfahren zu können und weil ich gerade ne Menge Zeit habe.