Ja, solche Verträge sind durchaus üblich. Es handelt sich dabei oft um einen "Vertrag über den Ausschluss jeglicher Gewährleistung und Rücknahme". In diesem Vertrag sollte klargestellt werden, dass das alte Fahrzeug im aktuellen Zustand verkauft wird und keine weiteren Ansprüche oder Garantien seitens des Verkäufers bestehen.

Es wäre ratsam, alle relevanten Informationen im Vertrag aufzunehmen, einschließlich Fahrzeugdetails, Kilometerstand und eventueller Mängel. Du könntest auch einen Anwalt oder eine Fachperson für Vertragsrecht hinzuziehen, um sicherzustellen, dass der Vertrag rechtsgültig und für beide Seiten klar verständlich ist.

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