Die lässt sich so einfach nicht beantworten. In meiner nachfolgenden Antwort gehe ich einmal von einem verbeamteten Professor aus, welcher an staatlichen Universitäten angestellt ist.

Die Anstellung erfolgt als W1-Juniorprofessor, W2-Professor oder als W3-Professor (Lehrstuhlinhaber). Der Bruttolohn fällt je nach Bundesland (oder Bund) bei W1 bis W3 unterschiedlich hoch aus. Darüber hinaus haben einige Bundesländer nochmals Gehaltsstufen bei W3 eingeführt. Hier findest Du dazu eine schöne Übersicht:

http://www.hochschulverband.de/cms1/w-besoldung.html

Mit der Berufung erhält man einen Familienzuschlag und zumeist eine Berufungszulage (häufig eine Kombination aus „unbefristet“ und für eine Zeit befristete Zulagen, welche an die Erreichung an Zielen verbunden sind und bei positiver Evaluierung entfristet werden). Bei Erstberufungen liegt diese Zulage typischerweise zwischen 300 (wenig) und 900 (viel) Euro. Bei erneuter Berufung und außergewöhnlichen Leistungen kann dieses Einkommen nochmals deutlich ansteigen.

Ein guter W3-Prof bekommt somit ca. 80 bis 90 TEuro im Jahr brutto. Ein Spitzenprof liegt bei 100 bis 125 TEuro. Maximal kann man als Prof „B10“ verdienen (ca. 11.500 Euro im Monat), theoretisch geht aber auch mehr. Dazu muss man bedenken, dass hier keine Sozialversicherungsbeiträge abgeführt werden müssen (Beamter) und am Ende recht viel Netto übrig bleibt.

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