Hallo,

auf den Tag genau ist meine neue BahnCard zwei Monate alt. Ich habe leider versäumt den Betrag zu bezahlen und die Zahlungserinnerung/erste Mahnung nicht gelesen da ich zu dieser Zeit einen Ferienjob in einer anderen Stadt erledigte.

Die Bahn hat in ihrer ersten Mahnung gar vor dem Inkasso Büro, der weitergabe meiner Daten und den entstehenden Kosten gewarnt. Ich gebe zu das ich den Brief so weit nicht gelesen habe, ich dachte "1. Mahnung" shit, kümmerst du dich die Tage drum.

Nun bin ich wieder daheim und hohle direkt am nächsten Morgen einen Brief vom Inkasso Büro aus dem Briefkasten. Sie wollen die 64,50€ für die Bahn von mir (BahnCard 25 + Mahngebür) und satte 59,40 Inkassovergüttung.

Die Firma nennt sich "Universum Inkasso".

Ich habe bereits mit der Bahn Telefoniert die mir sagte ich sollte das Geld auf keinen Fall an die Bahn überweisen, ich habe auch mit dem Inkassounternehmen Telefoniert das mir die kosten für einen Brief über das Anwaltgesetz und so Dinge wie die Person im CallCenter, Kontoführung ect. als rechtens und nötig Vorstellte. (zu einer Minderung war sie nicht bereit)

Auch habe ich mit der Schuldenberatung in Erfurt Telefoniert die mir sagte der Betrag sei zu hoch weil sie eigentlich nichts haben was sie Geltend machen können und selbst meine Adresse von der Bahn mitgeteilt wurde (ich vermute ja das bis zu meinem Anruf im CallCenter alles vom Computer erledigt wurde und da kein Mensch gearbeitet hat)

Nun habe ich beim Gespräch mit dem Inkasso Büro bereits um einen Aufschub der Zahlung bis zum 15.9 gebehten da ich die 60€ mehr nicht einfach so her zaubern kann (das Geld für meinen Ferienjob kommt erst am 5/6.9. - Ich hoffe die sehen das nicht als Anerkennung der Forderung.

Des weiteren habe ich mich online etwas schlau gemacht und auf dieser Seite den Folgenden Beitrag von rainerendres gefunden: (Datum 15.04.2012)

"Die Inkasso Call Agentin flunkert ;-)

( habe selbst 3 Jahre in einem großen IB gearbeitet )

Die Gebühren sind zwar "erlaubt " bzw "rechtens" allerdings nicht durchsetzungsfähig

Hier wird auf Unkenntnis spekuliert

Formulierungsvorschlag : Ich weise die Forderung vollumfänglich zurück und verweise auf den Klageweg. Weitere Briefe Ihres hauses sowie Ihrer vertragsanwälte weden zu keiner Zahlung meinerseits führen Ich untersage die weitergabe meiner daten gem BDSG sowie die telefonische Kontaktaufnahme

Schläft nach 2 oder 3 Briefen ein"

...und unangekündigt 5 € direkt auf das Konto der Versicherung überweisen Zweckgebunden : Im Überweisungsträger im Verwednungszweck : " Nur Mahngebühren " "

Ich wollte nun also Fragen ob diese Antwort heute und auf meinen Fall noch immer zutrifft. Überweise ich das Geld einfach an die Bahn, wiederspreche dem Büro und alles ist OK? Oder stehe ich plötzlich mit hohen Anwaltskosten und einer Gerichtsverhandlung da?

Oder soll ich lieber Zahlen da mir die Bahn sonst nie wieder eine Karte verkauft und das Büro mich bis in den Tot verfolgt?