Hallo zusammen, momentan gibt es bei Samsung wieder eine sog. "Mehrwertaktion" (http://www.mehrwertpaket.com/static/smart-camera/index.html). Wer eine bestimmte Kamera (SMART NX20) kauft, bekommt gratis ein Samsung Galaxy Tab dazu. Hierzu muss der Kaufbeleg eingescannt und mit der Registrierung des Produktes bei Samsung hochgeladen werden. In den Teilnahmebedingungen steht unter Punkt 12: "Bei einer Rückgabe des erworbenen Geräts / der erworbenen Geräte innerhalb von 6 Monaten nach dem Kaufdatum verpflichtet sich der Käufer, die Zugabe an den Händler bzw. an marken mehrwert AG Julius-Hatry- Strasse 1, 68163 Mannheim, zurück zu geben. " Meine Frage: Kann Samsung überhaupt irgendwie mitbekommen, dass die Kamera umgetauscht wurde? Ist eine solche Klausel, rechtlich gesehen, zulässig? Hat Samsung einen Anspruch darauf, das Tablet zurück zu bekommen, wenn die Kamera umgetauscht wurde?