Am besten du machst keinen Mord, dann musst du weder ins Gefängnis noch zum Therapeuten.
Wenn du es doch machst, wird untersucht ob du schuldfähig warst. Wenn nicht = Forensische Psychiatrie (bis man dort überzeugt ist, du bist keine Gefahr und vollkommen gesund, was auch für den Rest deines Lebens keine Entlassung bedeuten kann).
Wenn du Schuldfähig warst kommt es auf das Motiv an, soweit ich weiss, aus niedrigen Beweggründen kommst du ins Gefängnis und danach in Sicherungsverwahrung. D.h. du kommst in der Waagrechten aus dem Gefängnis.
Soweit mein Wissen aus Alexander Hold und Barbara Salesch.
Guten Tag.