Hallo, ich habe eine Frage zur Pendlerpauschale und hoffe auf eure Hilfe. Hier zur vorliegenden Situation:

Ich habe seit kurzem eine neue Arbeitsstelle in einer Stadt mit Zweitwohnsteuer. Bisher hatte ich noch keinen eigenen Hausstand.

Entferung vom aktuellen eingetragenen Wohnsitz zur Arbeitsstätte 350 km (Wohnung A), Entfernung vom "neuen" Wohnsitz zur Arbeitsstätte ca. 15 km (Wohnung B).

Hier meine Frage: Besteht die Möglichkeit, Wohnung B als Hauptwohnsitz eintragen zu lassen und trotzdem 1 x pro Woche die Pendlerpauschale für die Anfahrt aus Wohnung A geltend zu machen?

Vielen Dank im voraus.