Jemand hat im Jahr 2012 eine Steuererklärung für 2011 gemacht und den entsprechenden Steuerbescheid erhalten. Jetzt (im Jahr 2013) findet diese Person eine Steuerbescheinigung der Bank für 2011 (Abgeltungssteuer wurde einbehalten), die damals versehentlich nicht eingereicht wurde.

Kann die Steuerbescheinigung für 2011 im Jahr 2013 noch eingereicht werden, wenn bereits im Jahr 2012 der Steuerbescheid für das Jahr 2011 zugestellt wurde?