Hallo,

mein Vermieter möchte nach sieben Jahren, dass ich die Grundsteuer B zahle. ( Habe von ihm ein Schreiben bekommen) . Jetzt lass ich mir aber den Mietvertrag genau durch.
Unter Betriebskosten hat er das Feld angekreuzt: „ In der Miete sind die nachfolgenden Betriebskosten nicht enthalten“

  1. Die laufenden öffentlichen Lasten des Grundstücks, insbesondere Grundsteuer.

Dieser Punkt 1 ist aber von ihm durchgestrichen worden.

Verstehe ich das richtig, wenn ich dann behaupte , die Grundsteuer war schon immer in der Miete enthalten? Somit muss ich sie nicht „doppelt“ bezahlen?

Danke im Voraus für die Antworten