Hallo,

direkt vorweg, hier geht es nicht um Gründe oder Unterhalts fragen sondern um die Frage der richtigen rechtlichen Formulierung.

Die Wohnung Kündigen geht ja nicht. Er ist nicht der Mieter und zahlt auch keine Miete.

Wäre da die Kündigung des Aufenthaltsrecht zutreffender?

Oder das Aussprechen eines Aufenthaltsverbots?

Oder eher das Hausverbot?

Oder Kündigung des Wohnrechts

Wäre dankbar mir würde jemand bei der richtigen Formulierung helfen.