Situation:

Ich habe meine Wohnung zum 30.06.2010 gekündigt gehabt und meinem Vermieter gebeten mit die vollständigen Mietzahlungen zu bestätigen. Da in der Wohnung viele Mängel sind habe ich die Kaution zurückbehalten. Die Mietquittungen habe ich nicht erhalten, aus diesem Greund ist ein neuer Vermietere abgesprungen und mir blieb erst einmal nichts anderes übrig als die Kündigung zurück zu ziehen, um mit meiner Familie nicht auf der Straße zu stehen. Das war am 09.06.2010. Am 29.07.2010 bekam ich den lang ersehnten Brief meines Vermieters mit der Fristlosen Kündigung zum 31.07.2010. Nun meine Frage:

  1. Gehe ich richtig in der Annahme, dass mein Vermieter mir die monatlichen Mietzahlungen bestätigen muss?

  2. Darf der Vermieter die offene Kaution als Mietschulden auslegen, obwohl der monatlich vereinbarte Mietzins monatlich bei Ihm eingegangen ist.

Ich bin gerne bereit auszu ziehen, aber ohne diese Bestätigung wird das sehr schwer, welche möglichkeiten habe ich noch außer gütliche Einigung und Rechtsanwalt. Wärer es sinnvoll das Jugendamt zu informieren, schließlich lebt ein 7 Monate altes Baby in unserem Haus.