Hallo, ich habe eine dringende und wichtige Frage. Ich bin aus gesundheitlichen Gründen seit 1 Jahr und 9 Monaten Arbeitslos. Ich beziehe seit 9 Monaten Leistungen vom Jobcenter, dass ist mir auch sehr unangenehm. Das ich hier diese Frage stelle. Ich wohne zurzeit wieder bei meinen Eltern seit dem 01.03.2017 da ich mir eine Wohnung vom Jobcenter auf keinen Fall bezahlen möchte. Da die Situation für mich schon schlimm genug ist. Durch meinen Team Manager wurde ich darauf hingewiesen einen Antrag auf Anteilige Mietkosten zu stellen. Was ich auch tat, denn seit dem 01.03.2017 zahlen ich an meine Eltern 150€ Untermiete, von meiner Regelleistung von 409€. Beim Jobcenter habe ich einen Antrag auf anteilige Mietkosten Erstattung und Rückerstattung von über 900€ gestellt. Der Antrag für die Mietkosten Übernahme ist genehmigt sagte mir dir Dame am Telefon. Nur schriftlich habe ich noch keinen Bescheid. Ab dem 01.11.2017 bekomme ich einen Mietanteil. Über den Antrag der Mietkosten Rückerstattung konnte sie mir nichts sagen. Sie sagte das ich einen Überprüfungsantrag laut Paragraph 44 stellen soll. Wenn ich das Geld nicht zurück bekomme. Aber ich habe ja schon einen Antrag mit Kontoauszügen und Quittungen eingereicht. Hatte jemand ähnlich Erfahrungen ? Weil so ein Überprüfungs Antrag lohnt sich für mich ja überhaupt nicht, da es bis zu 6 Monaten dauert bis er überprüft wird. Da ich ab dem 01.02.2018 wieder arbeiten darf.

Wer kann mich ein wenig aufklären. Oder soll ich einen Termin beim Jobcenter in der Leistungsabteilung stellen??