Die Sachlage:

Ich habe vor 4 Monaten mir Schuhe gekauft. Nun löst sich an der Seite das Oberleder von der Sohle ab. Ich würde die Schuhe gerne umtauschen. Allerdings bin ich vorne mal mit den Schuhen zwischen zwei Kopfsteinplastern hängen geblieben und vorne auf dem Oberleder sieht der Schuh abgenutzt aus. Kann ich die Schuhe trotzdem umtauschen? Weil die eine Sache hat mit der anderen nicht zu tun! Eventuell: Welche Paragraphen sind hierfür im BGB auf die Sachlage anwendbar?

Vielen Dank im Voraus!