Grüne Farbe auf Waffen ist nach §§298,268 Abs. 2 S.3 StGB nicht ausreichend, um eine Waffe als "nicht tödlich" zu klassifizieren.

Eine Rot-Blaue Farbmischung aufgetragen und im 10 Minuten Takt ausrufend: "Nichttödliche Waffe unter Gefährdungsgrad 2" ist aber ausreichen, um damit im Wald spielen zu dürfen.

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