Senkrecht = Im Lot = in Ordnung
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Ja, gilt wie gewohnt.
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Grüne Farbe auf Waffen ist nach §§298,268 Abs. 2 S.3 StGB nicht ausreichend, um eine Waffe als "nicht tödlich" zu klassifizieren.
Eine Rot-Blaue Farbmischung aufgetragen und im 10 Minuten Takt ausrufend: "Nichttödliche Waffe unter Gefährdungsgrad 2" ist aber ausreichen, um damit im Wald spielen zu dürfen.
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Nein, das ist nicht normal, sondern ein First-World Problem.
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Schwarz reflektiert die Photonen weniger stark als andere Farben. Nicht reflektierte Energie wird als Wärme spürbar.
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Antwort: Ja.
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Spezifizier mal den Einsatzbereich (Ausland, Zahlungsverkehr, Internet...)