- Durchsuchung nach Ausweisdokumenten (wenn erforderlich, sprich du deinen Ausweis nicht rausrückst oder du ihn nicht dabei hast). Setzt natürlich voraus, dass deine Identität überhaupt festgestellt werden darf. Nach auffinden der Ausweisdokumemte muss die Durchsuchung mit dieser Zielrichtung allerdings beendet werden.

- wenn du aufgrund von Rechtsvorschriften festgehalten oder in Gewahrsam genommen werden darfst

- Durchsuchung nach Beweismittel (wenn du z.B. eines Diebstahls verdchtigt wirst)

- Gefahrenabwehr/Strafverfolgung (z.B. wenn der Verdacht besteht, dass du Waffen oder Drogen dabei hast.)

Und ja, die Polizei darf IN JEDEM FALL deinen Schritt durchsuchen, dir in den Mund/Ohren/Nase gucken. Alles andere muss ein Arzt machen (Po z.B.), da es eine Untersuchung darstellt.

Von Bundesland zu Bundesland können hier Unterschiede bestehen. Die Liste ist nicht abschließen. WICHTIG: Durchsuchungen an Personen dürfen nur von Beamten gleichen Geschlechts durchgeführt werden, außer es besteht aus einem Grund Gefahr für das Leben.

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§35 StVO Absatz 1 (Sonderrechte) sagt aus, dass u.a. die Polizei von den Regelungen der StVO befreit ist,

soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.

Absatz 8 setzt allerdings die gebührende Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung voraus.

Bedeutet soviel wie, dass die Polizei wenn nötig am Steuer telefonieren darf, eben über rot fahren darf und auch zu schnell fahren darf wenn es DRINGEND GEBOTEN IST und niemand darf gefährdet werden. (Z.B.: Funk ist überlastet, aber es muss dringend Rücksprache mit der Leitstelle gehalten werden. Polizei parkt im absoluten Halteverbot weil in der Kneipe gerade eine Schlägerei begonnen hat......).

Hier wird allerdings nicht von Martinshorn und Blaulicht geredet. Folglich muss die Polizei diese Einsatzmittel nicht zwangsweise nutzen um von den Sonderrechten gebrauch zu machen.

Dafür ist nämlich der §38 StVO zuständig.

§ 38

Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht

(1) Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten.

Es ordnet an:

"Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen".

[...]

Wie du siehst, geht es hier um eine konkrete Gefahr für diverse hochwertigen Rechtsgüter UND wenn höchste Eile geboten ist. Dann erst, darf das Blaulicht und Horn genutzt werden. Da die Leitstelle den genauen Sachverhalt kennt, fragen die Beamten immer nach ob Sonderrechte frei sind (ob in jedem Bundesland danach gefragt wird, sei mal dahingestellt). Allerdings können die das natürlich auch selbst entscheiden, müssen das allerdings im Beschwerdefall auch begründen.

Wie du siehst, ist das Thema Blaulicht/Sonderrechte gar nicht so leicht. Fährt die Polizei mit 120 innerorts über eine Rote Ampel und es knallt, dann werden die vermutlich in Regress genommen, da sie die gebührende Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung nicht beachtet haben.

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Es reicht ja schon, wenn irgendjemand GLAUBHAFT der Polizei mitteilt, du würdest was besitzen (jemand der dich anschwärzen will?!). Das Problem was die Polizei hat, liegt der Verdacht einer Straftat vor, dann muss sie tätig werden. Ansonsten würde der Beamte sich strafbar machen wegen Strafvereitelung im Amt (§163 StPO - Legalitätsprinzip). Die Polizei darf nunmal nicht selbst Verfahren einstellen, das darf nur die  Staatsanwaltschaft.

Du kannst vorab einen Anwalt hinzuziehen (Erstberatung ist oft kostenlos). Du hast als Beschuldigter einen haufen Rechte und nur sehr wenige Pflichten. Du musst ja nichts sagen. Du musst lediglich deine Identität zweifelsfrei feststellen lassen.

Wegen deinem Führerschein kann durchaus trotzdem ein Bericht an die Führerscheinstelle geschrieben. D.h. solltest du mal den Führerschein beantragen, kann es sein dass du ein Drogenscreening vorweisen musst. Je nachdem wie streng die Behörde ist, kann sogar eine MPU verlangt werden (persönlich Eignung).

Hörs dir an und entscheide dann, ob du einen Anwalt brauchst oder du dich direkt äußern willst.

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Hatte mal ein ähnliches Problem. War relativ banal. Bei mir hat eine manuelle Bereinigung der Registry und eine Defragmentierung abhilfe geschaffen. Hatte Wochenlang alles probiert, kam aber erst zum Schluss auf die Idee. Bitte große Vorsicht beim Editieren der Registry... kann viel kaputt gehen! Zur Not kleine Hilfsprogramme nutzen (google spuckt da diverse Programme aus).

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Oft gibt es Probleme mit den "Tags" die auf den Lieder sind. Du kannst dir einen Tag-Remover (googel) installieren und die Tags vor dem kopieren mal entfernen.

Dann solltest du mal schauen, dass sämtliche Songs das selbe Format haben (bestenfalls mp3).

Weiterer Punkt der Probleme bereiten könnte ist, wenn die Dateien die du verschiebst zu groß sind. Das tritt allerdings meisten bei >4 GB ein, das wirds demnach vermutlich nicht sein. Ich tippe ja auf die Tags die Probleme machen.

Zum Schluss würde mir nur einfallen, dass evtl. Apple und Windows sich beißen. Du solltest zum komvertieren ebenfalls entsprechende Programme nutzen.

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