Hallo, ich habe eine Frage zum Elterngeld wenn ich ein Kind mit einem Ausländischen Partner ( nicht EU ) habe.

Meine Freundin kommt aus Thailand und möchte nun wegen der Schwangerschaft zurück nach Thailand. Sie hat in Deutschland nicht gearbeitet, sondern war nur aus Touristischen Gründen hier. Ich möchte natürlich das Kind mit ihr zusammen Großziehen.

Ich habe bereits gelesen, dass ich die Elternzeit bzw. das Elterngeld auch erhalte wenn ich mich im Ausland aufhalte, solange mein Arbeitsverhältnis und auch mein Wohnsitz in Deutschland ist.

Hat die Staatsangehörigkeit meiner Freundin irgendwas damit zu tun oder stellt das kein Problem dar? Oder muss ich sonst irgendwas besonderes beachten? Muss sie irgendwo angeben, dass ich der Vater des Kindes bin?

Zu diesem speziellen Fall konnte ich leider nichts genaues finden, von daher würde ich mich über Hilfe sehr freuen.