Hallo, ich bin seit 28 Jahren Mieter einer Eigentumswohnung und habe seitdem ich dort wohne die Miete, die Nebenkosten und aber auch die Rücklagen bezahlt. Es ist ja so dass die Rücklagen der Eigentümer bzw. Vermieter der Wohnung zu tragen hat. Kann ich das Geld zurück fordern oder ist das verjährt und ich schaue in die Röhre???