Zur Frage des Alters:
Grundlage hierfür ist Paragraf 16 Bundesjagdgesetz. Darin heißt es in Absatz 1: "(1) Personen, die das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben, aber noch nicht achtzehn Jahre alt sind, darf nur ein Jugendjagdschein erteilt werden."
Zur Frage des "Wie":
Hierzu schau bitte in Paragraf 15, Absatz 5 Bundesjagdgesetz. Darin heißt es auszugsweise: "(5) Die erste Erteilung eines Jagdscheines ist davon abhängig, daß der Bewerber im Geltungsbereich dieses Gesetzes eine Jägerprüfung bestanden hat, die aus einem schriftlichen und einem mündlich-praktischen Teil und einer Schießprüfung bestehen soll; [...]"
Art und Umfang der Jägerprüfung variieren von Bundesland zu Bundesland. Für Hessen ist das beispielsweise in der Hessischen Jagdverordnung geregelt.
Um die Jägerprüfung ablegen zu können, musst du Unterricht nehmen. Hierfür gibt es spezielle Jagdschulen und / oder die zuständigen Kreisjagdvereine bieten eine entsprechende Ausbildung an.
Da viele Jäger den Weg des geringsten Widerstandes wählen, empfehle ich dir, sofern möglich, diesbezüglich mit einem erfahrenen Jäger bzw. jemandem zu sprechen, der kürzlich die Jägerprüfung abgelegt hat und so weitere Infos zu erhalten.