Unabhängig davon, was du mit dem Messer vorhast oder ob es dich nur generell interessiert antworte ich auch nur allgemein: Mach die Griffbreite bzw. Beschaffenheit von Messern von deiner Handgröße bzw. deren Beschaffenheit abhängig. Ein breiter, schwerer Griff ist beispielsweise nicht zweckmäßig, wenn du nur "zarte" Hände hast.

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Ob das Fangen von Fischen Sport ist, sei mal dahingestellt bzw. hier müsste zunächst geklärt werden, was unter Sport zu verstehen ist. Ich kenne einige Angelvereinssatzungen, in denen verschiedene Hegemaßnahmen als Pflichten der Vereinsmitglieder definiert sind wie z. B. das Entfernen von Müll, das Führen von Fangstatistiken, um einen Überblick über Fischbestand zu bekommen, Meldungen von verendeten Fischen, Wasservögeln etc. an den Vereinsvorstand usw. Ein guter bzw. waidgerechter Angler und übrigens auch Jäger hat ein gesteigertes Interesse an einem gesunden Fisch- bzw. Wildbestand, sodass die Hege selbstverständlich mit dazu gehört. Oder anderes ausgedrückt: Nur wenn ausreichend, gesunder Bestand vorhanden ist, kann nachhaltig "geerntet" werden.

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Viele Jagdhunde, vor allem Hündinnen, sind von Natur aus "verfressen" - als ich das gelesen habe, musste ich schmunzeln. Wir haben das Problem dadurch gelöst, in dem wir ihr Sachen hingelegt und die Aufnahme unter dem klaren Befehl "Nein" verboten haben. Das ganze haben wir dann zusätzlich nicht durch Knabber-Stopp (soll bitter schmecken), sondern durch Schärfe, sprich Cayenne-Pfeffer, verstärkt, auch wenn wir mal nicht zuhause waren. Kieselsteine waren jedoch nicht dabei.

Es hat gedauert, aber der Lerneffekt trat ein. Allerdings lags wohl eher daran, dass wir eine pubertierende Alpha-Hündin hatten, die noch so einiges mehr auf dem Kerbholz hatte.

Wenn dein Hund Kieselsteine frisst, würde ich das unbedingt abklären lassen. Das Fressen von Gras deutet ja auch auf einen vorübergehenden Nährstoffmangel oder Verdauungsprobleme hin, aber das scheidet ein Hund wieder aus. Steine können gefährlich werden.

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Zur Frage des Alters:

Grundlage hierfür ist Paragraf 16 Bundesjagdgesetz. Darin heißt es in Absatz 1: "(1) Personen, die das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben, aber noch nicht achtzehn Jahre alt sind, darf nur ein Jugendjagdschein erteilt werden."

Zur Frage des "Wie":

Hierzu schau bitte in Paragraf 15, Absatz 5 Bundesjagdgesetz. Darin heißt es auszugsweise: "(5) Die erste Erteilung eines Jagdscheines ist davon abhängig, daß der Bewerber im Geltungsbereich dieses Gesetzes eine Jägerprüfung bestanden hat, die aus einem schriftlichen und einem mündlich-praktischen Teil und einer Schießprüfung bestehen soll; [...]"

Art und Umfang der Jägerprüfung variieren von Bundesland zu Bundesland. Für Hessen ist das beispielsweise in der Hessischen Jagdverordnung geregelt.

Um die Jägerprüfung ablegen zu können, musst du Unterricht nehmen. Hierfür gibt es spezielle Jagdschulen und / oder die zuständigen Kreisjagdvereine bieten eine entsprechende Ausbildung an.

Da viele Jäger den Weg des geringsten Widerstandes wählen, empfehle ich dir, sofern möglich, diesbezüglich mit einem erfahrenen Jäger bzw. jemandem zu sprechen, der kürzlich die Jägerprüfung abgelegt hat und so weitere Infos zu erhalten.

 

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